©Zimmerei Wolfgang Schiller GmbH
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Die Videoüberwachung auf unserem Grundstück dient dem Schutz unserer Eigentümerrechte und der Sicherheit von Personen und Eigentum. Gemäß dem deutschen Gesetz (insbesondere §6b des Bundesdatenschutzgesetzes) ist eine solche Überwachung zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, das die schutzwürdigen Interessen der überwachten Personen überwiegt. Die Sicherung unseres Grundstücks vor unbefugtem Betreten, Vandalismus oder Diebstahl stellt ein solches berechtigtes Interesse dar. Zudem achten wir darauf, die Datenschutzvorschriften einzuhalten, indem wir sicherstellen, dass die Aufnahmen nur für den genannten Zweck verwendet werden, angemessen gespeichert werden und Unbefugten nicht zugänglich sind. Dies gewährleistet eine ausgewogene Balance zwischen Schutz und Datenschutz.

Es wird desweiteren nur das eigene Grundstück auf gezeichnet, die Straße oder ander Orte sind entweder vom Kamerawinkel nicht betroffen oder sie sind zensiert.

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